AGB

  

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER DER SCHWACKE-BEWERTUNG

 

1. GELTUNGSBEREICH

Die SCHWACKE-Bewertung GmbH & Co. KG, Osnabrück - nachstehend SchwackeOS genannt - unterhält in der Bundesrepublik Deutschland ein flächendeckendes Netz von freien Kfz-Sachverständigen und unterstützt  die angeschlossenen Sachverständigen  - nachstehend SB-Partner genannt -, die mit dem Bewertungs- Know-how und den Produkten von SchwackeOS Bewertungsgutachten für ihre Kunden und SchwackeOS erstellen.

 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Nutzung von SchwackeOS Produkten, insbesondere für Printprodukte und Abonnements sowie die  Nutzung der Datenbanken der SchwackeOS, die mit dem SB-Partner als Unternehmer  abgeschlossen werden. Sie gelten darüber hinaus für die Beauftragung von Schadengutachten, die der SB-Partner für SchwackeOS oder in deren Auftrag erstellt.

 

1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn SchwackeOS ihnen nicht widerspricht.

 

1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

 

 2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

 2.1. Angebote von SchwackeOS sind bis zum Zugang einer Auftragsbestätigung unverbindlich. SchwackeOS ist nur gebunden, wenn SchwackeOS einen Auftrag oder eine Bestellung schriftlich, per Fax oder per E-mail bestätigt.

 

2.2. SchwackeOS ist berechtigt, den SB-Partner einer Bonitätsprüfung zu unterziehen, bevor eine Bestellung bestätigt wird. Mit der Abgabe einer Bestellung  stimmt der SB-Partner einer solchen Überprüfung zu. SchwackeOS darf die im Rahmen der Bonitätsprüfung erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben.

  

 

3. LIEFERUNG

3.1 Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von SchwackeOS zugesichert sind.

SchwackeOS ist zu Teillieferungen an den SB-Partner berechtigt. Als PRINT-LINE-Produkte stellt SchwackeOS dem SB-Partner die in der Bestellung konkret festgelegten Erzeugnisse und/oder sonstigen Gegenstände im Rahmen der Dauerbelieferung oder des -bezugs (Abonnement) kaufweise zur Verfügung, soweit es sich bei den bestellten Gegenständen nicht um Einzellieferungen handelt.

 

3.2 Bei Softwareprodukten und/oder Dienstleistungen kann Lieferung auch darin bestehen, dass SchwackeOS dem SB-Partner die Möglichkeit einräumt, unter Verwendung eines von SchwackeOS bereitgestellten Kennworts Daten downzuloaden oder den SchwackeOS-Server vertragsgemäß zu nutzen.

 

3.3 SchwackeOS steht es frei, die Gestaltung des Datenanteils der SchwackeOS-Produkte zu jeder beliebigen Zeit während der Laufzeit des Vertrags zu ändern. Technisch und gesetzlich notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten.

 

3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt auf den SB-Partner über.

 

 

4. RECHTEEINRÄUMUNG

4.1  SchwackeOS gewährt dem SB-Partner für die Nutzung von Software  eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Installation und/oder Nutzung der von SchwackeOS bereitgestellten Produkte. Die Lizenz gilt nur innerhalb des vereinbarten Vertragsgebiets, nur während der vereinbarten Laufzeit und nur bezüglich der vertraglich vereinbarten Anzahl von Anwendern/Arbeitsplätzen.

4.2  Darüberhinaus gewährt SchwackeOS dem SB-Partner eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Abbildung der Warenzeichen von SchwackeOS im Zusammenhang mit dem Angebot von SchwackeOS- Produkten innerhalb des Vertragsgebietes, um anzugeben, dass die in den SchwackeOS-Produkten enthaltenen Informationen SchwackeOS gehören und von SchwackeOS zur Verfügung gestellt wurden.

 

4.3  Soweit der SB-Partner  Datenbanken von SchwackeOS nutzt, sind diese sowie die einzelnen Inhalte – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt. Der SB-Partner ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der SB-Partner darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch abrufen, speichern und nutzen. Als Maßstab hierfür gelten die Grenzen des § 53 UrhG. Die abgerufenen Informationen dürfen ausschließlich für den Eigenbedarf des SB-Partners verwendet werden.

 

4.4 SB-Partner, die als Informationsvermittler tätig werden, dürfen die Informationen an ihre Auftraggeber nur weitergeben, wenn sie im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung die Einhaltung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegten Verpflichtungen gewährleisten. Der SB-Partner ist nicht befugt, die Inhalte zu ändern, diese für Dritte zu vervielfältigen, zugänglich zu machen, weiterzuleiten, zu verkaufen oder in anderer Form kommerziell zu nutzen. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

 

4.5 SchwackeOS bleibt Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte wie Markenrechte, Urheberrechte und sonstigen Verwertungsrechte von SchwackeOS.

 

4.6 Dem SB-Partner ist es untersagt, SchwackeOS-Produkte abzuändern, zu übersetzen, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

 

4.7 SchwackeOS ist berechtigt, alle zum Download bereitgestellten Inhalte mit einer Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. SchwackeOS ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln. Dem SB-Partner ist es untersagt, die Hinweise auf Urheberrechte, Warenzeichen oder andere Eigentumshinweise von SchwackeOS-Produkten zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

 

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  

5.1  Die zwischen SB-Partner und SchwackeOS vertraglich vereinbarten Gebühren sind jeweils jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung durch SchwackeOS zu zahlen. 

 

5.2  Die vereinbarten Gebühren verstehen sich zuzüglich Transportkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5.3 . Rechnungen von SchwackeOS sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wenn der SB-Partner Einwendungen zum Inhalt einer von SchwackeOS ausgestellten Rechnung hat, muss er SchwackeOS über diese Einwendungen innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der betreffenden Rechnung informieren.

 

5.4 SchwackeOS ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Gebühren angemessen zu erhöhen. Die Preiserhöhung gilt als genehmigt, sofern der SB-Partner nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der  Mitteilung der Preiserhöhung  schriftlich widerspricht. Der Widerspruch des SB-Partners gilt als Kündigung des Vertrages zum nächst zulässigen Termin.

 

5.5 SchwackeOS behält sich das Recht vor, im Falle einer verspäteten Zahlung Verzugsschaden geltend zu machen. Der SB-Partner hat, sofern er Unternehmer ist, während des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. SchwackeOS ist während der Dauer des Verzugs berechtigt, seine vertraglichen Leistungen zurückzubehalten. Im Falle der Nutzung von SchwackeOS-Produkten auf den Servern von SchwackeOS, ist SchwackeOS berechtigt, den Zugang zu den Servern zu sperren.

 

5.6 SchwackeOS behält sich das Recht vor, vom SB-Partner Verwaltungs- und Bankgebühren für nicht einlösbare Schecks und anderer fehlerhaft vorgenommenen Zahlungsvorgänge  zu verlangen.

 

5.7 Probleme im Zusammenhang mit der Qualität der Daten der SchwackeOS-Produkten, die SchwackeOS nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung durch SchwackeOS gemeldet werden, berechtigen den SB-Partner nicht zur Zurückbehaltung oder Nichtzahlung von Zahlungen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrags geschuldet sind.

 

          

6. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

6.1 Der SB-Partner und SchwackeOS verpflichten sich, sämtliche Bedingungen des vorliegenden Vertrages und alle Informationen in Bezug auf die jeweils andere Partei, über die sie Kenntnis haben bzw. die sich in ihrem Besitz befinden (einschließlich aller Verkehrswerte und Berechnungen), vertraulich zu behandeln, und diese Informationen nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck einzusetzen.

 

6.2 Der SB-Partner wird sämtliche Angestellte, Vertreter und Unterauftragnehmer darüber informieren, dass die SchwackeOS-Produkte vertrauliche Informationen darstellen und dass alle darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum SchwackeOS gehören bzw. vorschriftsmäßig mit Lizenz an SchwackeOS übertragen wurden, und der SB-Partner muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sich seine Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer an die Bestimmungen der vorliegenden Klausel halten.

 

6.3 SchwackeOS speichert lediglich Zugriffsdaten ohne Personenbezug. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keinen Rückschluss auf den SB-Partner. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn diese SchwackeOS im Rahmen der Inanspruchnahme einer Leistung freiwillig mitgeteilt werden. SchwackeOS verwendet die mitgeteilten Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern und sobald Sie SchwackeOS hierzu schriftlich auffordert. 

 

6.4 Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch auf Servern mit Standort in der Schweiz, die über ein in der EU vergleichbar hohes Datenschutzniveau verfügt, so dass die SB-Partner und Kundendaten in angemessener Weise geschützt sind. Zudem erfolgt eine Übermittlung und Verarbeitung der  Daten auf Servern innerhalb der EG. Daten, die übermittelt und verarbeitet werden, sind jedoch ausschließlich solche, deren Übermittlung und Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

 

6.5  Der SB-Partner wird  den Zugang zu den Produkten/Daten auf die Mitarbeiter beschränken, die mit den vertragsgegenständlichen Tätigkeiten befasst sind. Dies gilt insbesondere für Code- oder Kennwörter, die Zugang zu den SchwackeOS-Servern erlauben. Der SB-Partner hat sicherzustellen, dass diese Passwörter nur von autorisierten Personen genutzt werden können.

 

6.6 Der SB-Partner muss SchwackeOS unverzüglich informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass ganze oder Teile von SchwackeOS-Produkten seitens einer dritten Partei unberechtigt genutzt oder Zugang dazu erlangt wird; SchwackeOS ist berechtigt, vom SB-Partner Auskunft über die tatsächliche Nutzung zu verlangen.

 

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT FÜR PRINTPRODUKTE

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Annahme von Wechseln, Schecks oder ähnlichen Zahlungsmitteln bis zu deren endgültiger Gutschrift, bleiben die gelieferten Print-Produkte Eigentum von SchwackeOS. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den SB-Partner ist ausgeschlossen; er ist verpflichtet, SchwackeOS  bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte diese auf das Vorbehaltseigentum der SchwackeOS hinzuweisen und SchwackeOS  unverzüglich zu benachrichtigen.

 

 

8. BEAUFTRAGUNGEN DURCH SCHWACKEOS

8.1  SchwackeOS betreibt überregional und international ein umfassendes und intensives Marketing für die von ihr angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für Bewertungen und Gutachten. Mit ihren Großkunden schließt SchwackeOS Verträge  über die zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Abwicklung und Abrechnung ab.

 

8.2  Die Auftragsvergabe durch die Großkunden erfolgt zentral an SchwackeOS. SchwackeOS gibt die Aufträge mit den erforderlichen Daten, Instruktionen und den Beteiligten unverzüglich an den SB-Partner weiter. Die Auswahl des SB-Partners steht im freien Ermessen von SchwackeOS. Ein Rechtsanspruch auf die Weitergabe von Großkundenaufträgen durch die SchwackeOS an einen bestimmten SB-Partner besteht nicht.

 

8.3  Der SB-Partner verpflichtet sich, die von SchwackeOS weitergegebenen Aufträge unverzüglich, mit der erforderlichen Sorgfalt und auf der Basis des SchwackeOS-Know-hows und der SchwackeOS-Produkte, wie es in dem schriftlichen Beauftragungsschreiben festgeschrieben worden ist, auszuführen.

 

8.4 Der SB-Partner wird SchwackeOS im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese aus  fehlerhaft erstellten Gutachten/Bewertungen, die von SchwackeOS beauftragt oder vermittelt worden sind, herzuleiten berechtigt sind.

 

 

9. SCHUTZRECHTE

9.1 SchwackeOS sichert zu, dass die SchwackeOS-Produkte gegen keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verstoßen. 

 

9.2  Der SB-Partner wird SchwackeOS unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die gelieferten Produkte informieren.

 

9.3  Der SB-Partner hat SchwackeOS bei der Verteidigung seiner Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu leisten. Die dabei dem SB-Partner entstehenden Kosten werden von SchwackeOS übernommen.

 

9.4  Ist der SB-Partner durch Rechte Dritter an der Nutzung der gelieferten Produkte gehindert, wird SchwackeOS nach seiner Wahl dem SB-Partner das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die Produkte durch andere, Drittrechte nicht verletzende Produkte, ersetzen.

 

9.5   Hat SchwackeOS die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter zu vertreten, so kann der SB-Partner, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, Entschädigung verlangen für Schadensersatzzahlungen, die dem Dritten zugesprochen oder mit diesem vereinbart werden. 

 

 

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1 SchwackeOS gewährleistet, dass die SchwackeOS-Produkte in Anwendung angemessener Erfahrungen und Sorgfalt und im Rahmen anerkannter Standards der Marktforschung  erstellt werden. SchwackeOS übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit bzw. Fehlerfreiheit von Informationen oder Software, die seitens Dritter geliefert und von SchwackeOS in die SchwackeOS-Produkte integriert werden. SchwackeOS garantiert nur, dass solche Informationen bzw. Software richtig kopiert oder importiert wurden.

 

10.2  Der SB-Partner erkennt an, dass SchwackeOS bei der Bewertung aktueller und Prognostizierung zukünftiger Werte bzw. bei der Weitergabe beliebiger anderer Informationen, die unter Anwendung angemessener Erfahrungen und gebührender Sorgfalt erstellt wurden, keine Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit bestimmter Werte gibt, die lediglich als Richtwerte zu behandeln sind

 

10.3  SchwackeOS sichert zu, dass SchwackeOS während der Laufzeit des Vertrages alles Zumutbare tun wird, um sämtliche Fehler möglichst rasch zu berichtigen, die ihr im Zusammenhang mit den SchwackeOS-Produkten mitgeteilt wurden, und sofern angebracht, die Korrektur in die nächste geplante oder aktualisierte Fassung des SchwackeOSProduktes aufzunehmen.

 

10.4  SchwackeOS gewährleistet, dass die Serviceleistungen mit der angemessenen Fähigkeit und Sorgfalt unter Zugrundelegung anerkannter Standards erbracht werden;

 

10.5  Werden SchwackeOS Produkte auf physischen Medien zur Verfügung gestellt, sichert SchwackeOS zu, dass die SchwackeOS-Produkte sämtlichen beigefügten Produktspezifikationen in den wesentlichen Belangen entsprechen und 30 Tage lang ab der Auslieferung fehlerfrei sind.

 

10.6 Sind wesentliche Mängel in den physischen Medien vorhanden, kann der SB-Partner nur Ersatz des Originalmediums verlangen.

 

10.7  Hat SchwackeOS den Mangel eines seiner Produkte zu vertreten, ist der SB-Partner dazu berechtigt, Nacherfüllung oder Minderung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Austauschen des mangelhaften Produktes durch ein mangelfreies.

 

Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monaten nach Auslieferung/Nutzung  des SchwackeOS-Produkts.

 

 

11. HÖHERE GEWALT          

Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden die davon betroffene Vertragsparteien für ihre Dauer von ihrer Verpflichtung, wenn die betroffene Partei die andere darüber unverzüglich informiert und soweit die Störung nicht von der betroffenen Partei zu vertreten ist.

 

 

12. HAFTUNG

12.1 SchwackeOS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Bestehen SchwackeExpert bei Vertragsabschluss aufgrund der hier zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umständen rechnen musste. 

 

12.2. SchwackeOS haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

 

12.3  Wird ein SchwackeOS-Produkt über eine Kommunikationsverbindung (z.B. Internet) geliefert oder genutzt, haftet SchwackeOS nicht für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die durch die Kommunikationsverbindung verursacht werden. Der SB-Partner ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für die Nutzung der SchwackeOS-Produkte benötigte Hardware sowie der Anschluss an Kommunikationsnetze beschafft und unterhalten wird. 

 

12.4  SchwackeOS haftet nicht für die Durchsetzbarkeit der in einer Fahrzeugbewertung, Kalkulation oder Prognose ermittelten Preise. Die von SchwackeOS ermittelte Bewertung, Kalkulation oder Prognose richtet sich nach dem Händler-Einkaufswert für gebrauchte Automobile im qualifizierten Fachhandel. Grundlage der Bewertung, in die die freie Meinungsbildung von SchwackeOS einfließt, sind die jeweils aktuellen SchwackeOS-Marktbeobachtungsdaten. Sie stellen Mittelwerte dar, die sich nach Ausgleich regionaler Unterschiede ergeben. Je nach regionaler und händlerbezogener Marktlage können die vom Fachhandel ermittelten Preise von den SchwackeOS-Werten abweichen.

 

12.5  Der SB-Partner ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von SchwackeOS verschuldeten Datenverlust haftet SchwackeOS deshalb nur für die Kosten der Vervielfältigung von Daten von den vom SB-Partner zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung verloren gewesen wären.

 

 

13. LAUFZEIT UND  VERTRAGSBEENDIGUNG

13.1  Dieser Vertrag ist - soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist – für die Dauer von 24 Monaten seit Vertragsbeginn  fest abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.

 

13.2   Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

13.3  Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

 

     -   eine Partei gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und diesen wesentlichen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach

       der Benachrichtigung seitens der anderen Partei bezüglich des Verstoßes behebt;

     -  eine Partei zahlungsunfähig ist;

     -  gegen eine Partei das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

 

13.4  SchwackeOS kann den vorliegenden Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der SB-Partner  Beträge, die gemäß den Bestimmungen des Vertrags fällig sind, nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Mahnung bezahlt.

 

13.5  Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses enden alle dem SB-Partner im Rahmen des Vertrages gewährten Rechte, und der SB-Partner muss unverzüglich die Nutzung der SchwackeOS Warenzeichen  der von SchwackeOS überlassenen vertraulichen Informationen unterlassen und überlassene Informationen  zurückgeben oder vernichten.

 

13.6  Der SB-Partner ist außerdem verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach der Vertragsbeendigung sämtliche Kopien der SB-Produkte, die zusammen mit Computern verwendet werden, zurückzugeben oder zu vernichten. Der SB-Partner hat SchwackeOS gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass er dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

13.7  Die Kündigung des Vertrags erfolgt unbeschadet aller anderen Rechte, auf die eine der Parteien gemäß den Vertragsbestimmungen bzw. im Rahmen diesbezüglich geltender gesetzlicher Bestimmungen Anspruch hat und beeinträchtigt entstandene Rechte oder Verpflichtungen der Parteien nicht und ebenfalls nicht das Inkrafttreten oder den Fortbestand einer Vertragsbestimmung, die ausdrücklich oder stillschweigend im Anschluss an diese Kündigung in Kraft treten bzw. in Kraft bleiben sollen. Darin eingeschlossen sind ohne jegliche Beschränkungen die Klauseln über die Behandlung vertraulicher Information (Klausel 6), die auch nach der Kündigung des Vertrags seitens einer der Parteien in Kraft bleiben

 

13.8  Erfolgt die Kündigung seitens des SB-Partners, ist SchwackeOS im Falle eines Abonnements nicht zu einer Rückerstattung der Abonnentengebühr verpflichtet, die für das zum betreffenden Zeitpunkt maßgebliche Jahr entrichtet wurde. Der SB-Partner kann jedoch auf weitere aktualisierte Fassungen für den Rest des aktuellen Jahres verzichten.

 

 

14. ÜBERTRAGUNG  

14.1  Der SB-Partner ist bei Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, unabhängig davon, ob freiwillig oder kraft Gesetzes, verpflichtet, vorab eine schriftliche Genehmigung von SchwackeOS einzuholen. Ohne Zustimmung von SchwackeOS ist die Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag oder Teilen hiervon unzulässig.

 

14.2  Änderungen in der Kontrolle über die Mehrheitsverhältnisse in der juristischen Person eines SB-Partners (oder bei anderen Formen von Eigentum oder Kontrolle), gelten als Übertragung.

 

 

15.  AUFRECHTERHALTUNG DES VERTRAGES

15.1  Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages und dessen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

15.3  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

16. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und sonstiger internationaler Rechtsvorschriften. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Osnabrück.